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10 |
Bankgarantie |
Eine Bank bürgt, um die Zahlung abzusichern. |
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11 |
Garantie durch Behörde |
Eine Behörde bürgt, um die Zahlung abzusichern. |
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12 |
Garantie durch Dritten |
Der Bürge ist weder der Schuldner noch der Gläubiger. |
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13 |
Ruhendes Akkreditiv |
Die Zahlungsgarantie wird durch ein ruhendes Akkreditiv abgesichert. |
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14 |
Keine Garantie |
Keine Bürgschaft abgeschlossen oder verfügbar. |
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20 |
Waren als Sicherheit |
Der Zahlungspflichtige bietet die Waren als Sicherheit. |
EANCOM Beschreibung: Eigentümer der Waren bleibt der Lieferant bis er die Zahlung erhält. |
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21 |
Firma als Sicherheit |
Der Zahlungspflichtige bietet ein verkäufliches Pfandrecht am Geschäft. |
EANCOM Beschreibung: Die Firma dient als Sicherheit. |
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23 |
Vollmacht oder Entsprechendes (Lagerschein) |
Der Zahlungspflichtige bietet eine Vollmacht, Lagerscheine oder Eigentum als Sicherheit für die Zahlung. |
EANCOM Beschreibung: Vollmacht oder Entsprechendes dient als Sicherheit. |
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41 |
Schuldbuchgarantie/Pfandbrief |
Selbsterklärend. |
EANCOM Beschreibung: Schuldbuchgarantie/Pfandbrief dient als Sicherheit. |
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44 |
Garantie durch Unternehmensgruppe |
Selbsterklärend.
Hinweise: Dieser Codewert wird im Verzeichnis D.04B gelöscht. |
EANCOM Beschreibung: Garantie durch Unternehmensgruppe dient als Sicherheit. |
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45 |
Versicherungszertifikat |
Ein Versicherungszertifikat wird bis zur endgültigen Zahlung als Sicherheit geboten. |
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